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Deutsch - Französische Juristenvereinigung, DFJ (Juristentreffen 2003) (Beitrag von Nils H. Bayer, deutsch-französischer Rechtsanwalt (Avocat allemand et Avocat à la Cour) Berlin-Paris

vom 18.10.2003

Vom 9. bis 12. Oktober 2003 fand das 28. Deutsch-Französische Juristentreffen samt einer gemeinsamen Tagung der in Deutschland ansÀssigen Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) mit jener Frankreichs (AJFA) statt.

Vom 9. bis 12. Oktober 2003 fand das 28. deutsch-französische Juristentreffen samt einer gemeinsamen Tagung der in Deutschland ansÀssigen Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) mit der in Frankreich domizilierten Association des Juristes Francais et Allemands (AJFA) statt.

Die Veranstaltung wurde fachlich durch die VortrĂ€ge einschlĂ€gig bekannter Professoren in deutsch-französischen Fragen angereichert, wie etwa den regelmĂ€ĂŸig gerne in deutsch-französischen Fragen referierenden und allseits bekannten Politologen Prof. Dr. Alfred Grosser sowie den Co - Direktor des Centre Juridique Franco-Allemand und Professor fĂŒr Französisches Zivilrecht der UniversitĂ€ten Straßburg/SaarbrĂŒcken Prof. Dr. Claude Witz. WĂ€hrend Professor Grosser zum Thema "Rechtsstaat und Politik in Deutschland und Frankreich" vortrug, konzentrierte sich Professor Witz u.a auf eines seiner Lieblingsthemen, den Verbraucherschutz in Frankreich und insbesondere die Verschiedenheiten in der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie in Deutschland und Frankreich. Herr Prof. Dr. Christian Jörges bereicherte die Zuhörer mit AusfĂŒhrungen zu den Versuchen des dĂ€nischen Gesetzgebers, die RechtsfĂ€higkeit auslĂ€ndischer Gesellschaften, welche etwa in Großbritannien als Ltd. gegrĂŒndet worden sind, in DĂ€nemark zu beschrĂ€nken, um ein Beispiel zu geben, wie sich andere Rechtsordnungen der europĂ€ischen Herausforderung (entgegen?) stellen. Was in Deutschland bereits vor einigen Monaten durch den BGH postuliert worden ist (vgl. unseren Beitrag in den LEGAL FORUM NEWS ĂŒber die jĂŒngste BGH-Rechtsprechung zu in Deutschland tĂ€tigen Limited Companies), scheint dort noch einige Zeit in Anspruch zu nehmen.

Fazit der AusfĂŒhrungen der vorbenannten Referenten und deren einhellige Meinung war, dass die zunehmende EuropĂ€isierung der nationalen Rechtsordnungen diese bis auf weiteres keineswegs obsolet machen wird. Code Civil und BĂŒrgerliches Gesetzbuch werden weiterhin koexistieren, weshalb auch zukĂŒnftig die Befassung mit beiden Rechtsordnungen von Nöten sein wird. DarĂŒber hinaus wird der Anwalt der Zukunft nicht umhin kommen, durch zunehmende Netzwerkbildung dem stark ansteigenden grenzĂŒberschreitenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, der auch die Kenntnis des Rechts weiterer Nachbarstaaten notwendig erscheinen lĂ€sst.

Jenseits der offiziellen fachlichen Auseinandersetzung bat die 4-tÀgige Juristenveranstaltung Gelegenheit, mit diversen in Deutschland oder Frankreich tÀtigen Anwaltskollegen aus dem deutsch-französischen Beratungsmarkt in Kontakt zu treten und Erfahrungsaustausch zu betreiben.

Hauptorganisator Herr Dr. Westerburg hat grĂ¶ĂŸten Respekt verdient. Neben den vorbenannten BeitrĂ€gen ĂŒberzeugte das Juristentreffen durch diverse touristische Highlights, wie die Besichtigung des Kanzleramts, des Reichstags und Potsdams sowie die EmpfĂ€nge des französischen Botschafters und der deutschen Justizministerin.

En bref: Eine durch und durch gelungene Veranstaltung, auf deren Fortsetzung man sich freuen darf.

NH BAYER

(vom 18.10.2003)