Deutsch - Französische Juristenvereinigung, DFJ (Juristentreffen 2003) (Beitrag von Nils H. Bayer, deutsch-französischer Rechtsanwalt (Avocat allemand et Avocat à la Cour) Berlin-Paris
vom 18.10.2003
Vom 9. bis 12. Oktober 2003 fand das 28. Deutsch-Französische Juristentreffen samt einer gemeinsamen Tagung der in Deutschland ansässigen Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) mit jener Frankreichs (AJFA) statt.
Vom 9. bis 12. Oktober 2003 fand das 28. deutsch-französische Juristentreffen samt einer gemeinsamen Tagung der in Deutschland ansässigen Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) mit der in Frankreich domizilierten Association des Juristes Francais et Allemands (AJFA) statt.
Die Veranstaltung wurde fachlich durch die Vorträge einschlägig bekannter Professoren in deutsch-französischen Fragen angereichert, wie etwa den regelmäßig gerne in deutsch-französischen Fragen referierenden und allseits bekannten Politologen Prof. Dr. Alfred Grosser sowie den Co - Direktor des Centre Juridique Franco-Allemand und Professor für Französisches Zivilrecht der Universitäten Straßburg/Saarbrücken Prof. Dr. Claude Witz. Während Professor Grosser zum Thema "Rechtsstaat und Politik in Deutschland und Frankreich" vortrug, konzentrierte sich Professor Witz u.a auf eines seiner Lieblingsthemen, den Verbraucherschutz in Frankreich und insbesondere die Verschiedenheiten in der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie in Deutschland und Frankreich. Herr Prof. Dr. Christian Jörges bereicherte die Zuhörer mit Ausführungen zu den Versuchen des dänischen Gesetzgebers, die Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften, welche etwa in Großbritannien als Ltd. gegründet worden sind, in Dänemark zu beschränken, um ein Beispiel zu geben, wie sich andere Rechtsordnungen der europäischen Herausforderung (entgegen?) stellen. Was in Deutschland bereits vor einigen Monaten durch den BGH postuliert worden ist (vgl. unseren Beitrag in den LEGAL FORUM NEWS über die jüngste BGH-Rechtsprechung zu in Deutschland tätigen Limited Companies), scheint dort noch einige Zeit in Anspruch zu nehmen.
Fazit der Ausführungen der vorbenannten Referenten und deren einhellige Meinung war, dass die zunehmende Europäisierung der nationalen Rechtsordnungen diese bis auf weiteres keineswegs obsolet machen wird. Code Civil und Bürgerliches Gesetzbuch werden weiterhin koexistieren, weshalb auch zukünftig die Befassung mit beiden Rechtsordnungen von Nöten sein wird. Darüber hinaus wird der Anwalt der Zukunft nicht umhin kommen, durch zunehmende Netzwerkbildung dem stark ansteigenden grenzüberschreitenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, der auch die Kenntnis des Rechts weiterer Nachbarstaaten notwendig erscheinen lässt.
Jenseits der offiziellen fachlichen Auseinandersetzung bat die 4-tägige Juristenveranstaltung Gelegenheit, mit diversen in Deutschland oder Frankreich tätigen Anwaltskollegen aus dem deutsch-französischen Beratungsmarkt in Kontakt zu treten und Erfahrungsaustausch zu betreiben.
Hauptorganisator Herr Dr. Westerburg hat größten Respekt verdient. Neben den vorbenannten Beiträgen überzeugte das Juristentreffen durch diverse touristische Highlights, wie die Besichtigung des Kanzleramts, des Reichstags und Potsdams sowie die Empfänge des französischen Botschafters und der deutschen Justizministerin.
En bref: Eine durch und durch gelungene Veranstaltung, auf deren Fortsetzung man sich freuen darf.
NH BAYER
(vom 18.10.2003)
Vom 9. bis 12. Oktober 2003 fand das 28. Deutsch-Französische Juristentreffen samt einer gemeinsamen Tagung der in Deutschland ansässigen Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) mit jener Frankreichs (AJFA) statt.
Vom 9. bis 12. Oktober 2003 fand das 28. deutsch-französische Juristentreffen samt einer gemeinsamen Tagung der in Deutschland ansässigen Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ) mit der in Frankreich domizilierten Association des Juristes Francais et Allemands (AJFA) statt.
Die Veranstaltung wurde fachlich durch die Vorträge einschlägig bekannter Professoren in deutsch-französischen Fragen angereichert, wie etwa den regelmäßig gerne in deutsch-französischen Fragen referierenden und allseits bekannten Politologen Prof. Dr. Alfred Grosser sowie den Co - Direktor des Centre Juridique Franco-Allemand und Professor für Französisches Zivilrecht der Universitäten Straßburg/Saarbrücken Prof. Dr. Claude Witz. Während Professor Grosser zum Thema "Rechtsstaat und Politik in Deutschland und Frankreich" vortrug, konzentrierte sich Professor Witz u.a auf eines seiner Lieblingsthemen, den Verbraucherschutz in Frankreich und insbesondere die Verschiedenheiten in der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie in Deutschland und Frankreich. Herr Prof. Dr. Christian Jörges bereicherte die Zuhörer mit Ausführungen zu den Versuchen des dänischen Gesetzgebers, die Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften, welche etwa in Großbritannien als Ltd. gegründet worden sind, in Dänemark zu beschränken, um ein Beispiel zu geben, wie sich andere Rechtsordnungen der europäischen Herausforderung (entgegen?) stellen. Was in Deutschland bereits vor einigen Monaten durch den BGH postuliert worden ist (vgl. unseren Beitrag in den LEGAL FORUM NEWS über die jüngste BGH-Rechtsprechung zu in Deutschland tätigen Limited Companies), scheint dort noch einige Zeit in Anspruch zu nehmen.
Fazit der Ausführungen der vorbenannten Referenten und deren einhellige Meinung war, dass die zunehmende Europäisierung der nationalen Rechtsordnungen diese bis auf weiteres keineswegs obsolet machen wird. Code Civil und Bürgerliches Gesetzbuch werden weiterhin koexistieren, weshalb auch zukünftig die Befassung mit beiden Rechtsordnungen von Nöten sein wird. Darüber hinaus wird der Anwalt der Zukunft nicht umhin kommen, durch zunehmende Netzwerkbildung dem stark ansteigenden grenzüberschreitenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, der auch die Kenntnis des Rechts weiterer Nachbarstaaten notwendig erscheinen lässt.
Jenseits der offiziellen fachlichen Auseinandersetzung bat die 4-tägige Juristenveranstaltung Gelegenheit, mit diversen in Deutschland oder Frankreich tätigen Anwaltskollegen aus dem deutsch-französischen Beratungsmarkt in Kontakt zu treten und Erfahrungsaustausch zu betreiben.
Hauptorganisator Herr Dr. Westerburg hat größten Respekt verdient. Neben den vorbenannten Beiträgen überzeugte das Juristentreffen durch diverse touristische Highlights, wie die Besichtigung des Kanzleramts, des Reichstags und Potsdams sowie die Empfänge des französischen Botschafters und der deutschen Justizministerin.
En bref: Eine durch und durch gelungene Veranstaltung, auf deren Fortsetzung man sich freuen darf.
NH BAYER
(vom 18.10.2003)