Die jüngste Reform der Arbeitslosenversicherung in Deutschland (Beitrag von Me Nils H. Bayer, Rechtsanwalt (Avocat allemand) und Avocat (französischer Rechtsanwalt) Berlin-Paris
vom 17.10.2003
Rot-grüne Koalition bringt eine weitere Reform des Sozialsystems auf den Weg. Auch wer Jahrzehnte lang höchste Sozialabgaben geleistet hat, wird in Zukunft nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit so behandelt werden, als ob er Minimalabgaben geleistet hätte. Zudem werden zukünftig Jahre der Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben. Fazit: Bestraft wird nach der neuen gesetzlichen Regelung, wer viel leistet und wer studiert.
Jüngste Entwicklungen zur großen Reform des Arbeitslosenrechts
Was lange in Ausschüssen diskutiert wurde, wird gerade beschlossen. Die rot-grüne Koalition kürzt drastisch das Arbeitslosengeld und verweist im Übrigen auf Sozialhilfe, welche als Arbeitslosengeld II bezeichnet wird.
Als entscheidende weitere Neuerung gilt, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht nach dem früheren Einkommen bemisst, sondern nach dem einheitlich festgesetzten persönlichen Bedarf, entsprechend der Sozialhilferegelung. Dies hat zur Folge, dass hohe Sozialabgaben in keiner Relation mehr zu der sozialen Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit stehen. Wer hohe Sozialabgaben zahlt, erhält gleichwohl als Arbeitsloser keine angemessene Gegenleistung mehr.
In concreto bedeutet dies nach einem Jahr bezogenem Arbeitslosengeld I für Alleinstehende die Zahlung von € 345,- Arbeitslosengeld II monatlich in den alten Bundesländern und € 331,- in den neuen Bundesländern. Für Kinder und Partner sind Zuschläge vorgesehen. Verdient der Partner jedoch bereits € 1.000,- netto, erhält ein Arbeitsloser kein Arbeitslosengeld II mehr. Eine Verpflichtung der Eltern und Kinder, füreinander aufzukommen, wird es nicht geben.
Darüber hinaus muss, wer unter der rot-grünen Koalition arbeitslos wird, sein Vermögen nahezu vollständig aufbrauchen, bevor er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II durchsetzen kann. Lediglich € 200,- pro Lebensjahr Barvermögen sowie € 200,- pro Lebensjahr für die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt.
Auch die Unzumutbarkeitsgrenze für fachfremde Tätigkeiten minderer Qualifikation ist nahezu vollständig aufgehoben worden. Die Grenze der Zumutbarkeit liegt nunmehr dort, wo Dumpinglöhne gezahlt werden. Ab wann genau ein Lohn als Dumpinglohn bezeichnet werden kann, bleibt bislang unklar.
Wer studiert hat, geht zukünftig für die Jahre seiner Studienzeit völlig leer aus, während diese Zeit bisher rentenwirksam berücksichtigt worden ist.
Positiv sei vermerkt, dass es gestattet sein wird, bis zu 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II noch einmal hinzuzuverdienen, ohne dass dieser Zusatzverdienst voll angerechnet werden wird.
Über weitere Einzelheiten werden wir berichten, sobald das Gesetzesvorhaben als Gesetz vorliegt.
Autor: NH BAYER
(vom 17.10.2003)
Rot-grüne Koalition bringt eine weitere Reform des Sozialsystems auf den Weg. Auch wer Jahrzehnte lang höchste Sozialabgaben geleistet hat, wird in Zukunft nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit so behandelt werden, als ob er Minimalabgaben geleistet hätte. Zudem werden zukünftig Jahre der Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben. Fazit: Bestraft wird nach der neuen gesetzlichen Regelung, wer viel leistet und wer studiert.
Jüngste Entwicklungen zur großen Reform des Arbeitslosenrechts
Was lange in Ausschüssen diskutiert wurde, wird gerade beschlossen. Die rot-grüne Koalition kürzt drastisch das Arbeitslosengeld und verweist im Übrigen auf Sozialhilfe, welche als Arbeitslosengeld II bezeichnet wird.
Als entscheidende weitere Neuerung gilt, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht nach dem früheren Einkommen bemisst, sondern nach dem einheitlich festgesetzten persönlichen Bedarf, entsprechend der Sozialhilferegelung. Dies hat zur Folge, dass hohe Sozialabgaben in keiner Relation mehr zu der sozialen Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit stehen. Wer hohe Sozialabgaben zahlt, erhält gleichwohl als Arbeitsloser keine angemessene Gegenleistung mehr.
In concreto bedeutet dies nach einem Jahr bezogenem Arbeitslosengeld I für Alleinstehende die Zahlung von € 345,- Arbeitslosengeld II monatlich in den alten Bundesländern und € 331,- in den neuen Bundesländern. Für Kinder und Partner sind Zuschläge vorgesehen. Verdient der Partner jedoch bereits € 1.000,- netto, erhält ein Arbeitsloser kein Arbeitslosengeld II mehr. Eine Verpflichtung der Eltern und Kinder, füreinander aufzukommen, wird es nicht geben.
Darüber hinaus muss, wer unter der rot-grünen Koalition arbeitslos wird, sein Vermögen nahezu vollständig aufbrauchen, bevor er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II durchsetzen kann. Lediglich € 200,- pro Lebensjahr Barvermögen sowie € 200,- pro Lebensjahr für die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt.
Auch die Unzumutbarkeitsgrenze für fachfremde Tätigkeiten minderer Qualifikation ist nahezu vollständig aufgehoben worden. Die Grenze der Zumutbarkeit liegt nunmehr dort, wo Dumpinglöhne gezahlt werden. Ab wann genau ein Lohn als Dumpinglohn bezeichnet werden kann, bleibt bislang unklar.
Wer studiert hat, geht zukünftig für die Jahre seiner Studienzeit völlig leer aus, während diese Zeit bisher rentenwirksam berücksichtigt worden ist.
Positiv sei vermerkt, dass es gestattet sein wird, bis zu 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II noch einmal hinzuzuverdienen, ohne dass dieser Zusatzverdienst voll angerechnet werden wird.
Über weitere Einzelheiten werden wir berichten, sobald das Gesetzesvorhaben als Gesetz vorliegt.
Autor: NH BAYER
(vom 17.10.2003)