Frankreich senkt deutlich den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben (Kurzmeldung mit Link) (Arbeitsrecht in Frankreich II)
vom 30.07.2003
Frankreich senkt durch neues Gesetz massiv den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben (Kurzmeldung)(Arbeitsrecht Frankreich II). Betroffen von dieser Neuregelung, welche höhere Einkommen nunmehr mitumfasst, sind nahezu alle französischen Unternehmer, die überhaupt Sozialabgaben leisten müssen.
Während in Deutschland mittelständische Unternehmer durch den Staat immer stärker finanziell belastet und zunehmend in die Insolvenz getrieben werden, zeichnet sich in Frankreich eine gegensätzliche Bewegung ab. Den schwächelnden Unternehmen soll ermöglicht werden, den erschwerten Bedingungen der schleppenden Konjunktur gerecht zu werden. Eine deutliche Senkung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung soll Anreize für die Schaffung neuer Arbeitsplätze geben.
So wurde in diesem Jahr ein Gesetz zur degressiven Arbeitgeberabgabenreduzierung verkündet, das auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, welche der Sozialabgabenpflicht unterliegen (Loi n° 2003-47).
Die Reduzierung erfasst sowohl die Sozialabgaben für Krankheit, Mutterschaft, Rente, Invalidität und Tod als auch Arbeitsunfähigkeits- und -unfallversicherungen und beträgt bis zu 26 % Prozent des aktuellen Bruttogehalts.
Genaueres können Sie unter dem Link www.urssaf.fr oder in unserer Kanzlei in Erfahrung bringen.
NH BAYER
(vom 30.07.2003)
Frankreich senkt durch neues Gesetz massiv den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben (Kurzmeldung)(Arbeitsrecht Frankreich II). Betroffen von dieser Neuregelung, welche höhere Einkommen nunmehr mitumfasst, sind nahezu alle französischen Unternehmer, die überhaupt Sozialabgaben leisten müssen.
Während in Deutschland mittelständische Unternehmer durch den Staat immer stärker finanziell belastet und zunehmend in die Insolvenz getrieben werden, zeichnet sich in Frankreich eine gegensätzliche Bewegung ab. Den schwächelnden Unternehmen soll ermöglicht werden, den erschwerten Bedingungen der schleppenden Konjunktur gerecht zu werden. Eine deutliche Senkung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung soll Anreize für die Schaffung neuer Arbeitsplätze geben.
So wurde in diesem Jahr ein Gesetz zur degressiven Arbeitgeberabgabenreduzierung verkündet, das auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, welche der Sozialabgabenpflicht unterliegen (Loi n° 2003-47).
Die Reduzierung erfasst sowohl die Sozialabgaben für Krankheit, Mutterschaft, Rente, Invalidität und Tod als auch Arbeitsunfähigkeits- und -unfallversicherungen und beträgt bis zu 26 % Prozent des aktuellen Bruttogehalts.
Genaueres können Sie unter dem Link www.urssaf.fr oder in unserer Kanzlei in Erfahrung bringen.
NH BAYER
(vom 30.07.2003)