WILLKOMMEN IM EUROPA DES RECHTS
Ihr Berater und Prozessvertreter für Deutschland, Frankreich, Europa und für internationales Recht
Nils H BAYER, Partner für den Bereich Frankreich und deutsch-französisches Unternehmens-, Privat- und Arbeitsrecht bei der Sozietät VOIGT SALUS Rechtsanwälte, war bis Anfang 2013 für die deutsch-französische Unternehmensanwaltskanzlei mit internationaler Ausrichtung NH BAYER Rechtsanwälte Avocats als Namenspartner tätig.
Er berät innerhalb des nunmehr deutlich gewachsenen Teams deutsche und französische Unternehmen in den klassischen Wirtschaftsanwaltsdisziplinen überwiegend grenzüberschreitend. Zu den Beratungsfeldern gehören das deutsche, französische, europäische und internationale Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebs-, und Arbeitsrecht.
Privatpersonen berät RA Bayer daneben in ausgewählten Bereichen des deutsch-französischen Familien- und Erbrechts samt des deutsch-französischen Lebenspartnerschaftsrechts.
Einen Überblick über die gewonnene Berufserfahrung im deutsch-französischen Recht erhalten Sie hier.
Vor Gericht vertritt Sie über die Frankreich-Rechtsabteilung hinaus ein 14 köpfiges Anwaltsteam in ganz Deutschland und Frankreich, den Europäischen Gerichten in Luxemburg und dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
Rechtsanwalt Bayer hat neben der deutschen Befähigung zum Richteramt die französische Rechtsanwaltsbefähigungsprüfung in Versailles (nunmehr Haute École des Avocats Conseils "HEDAC" genannt) abgelegt und berät und vertritt seine Mandanten vor Gericht als deutscher Rechtsanwalt (RAK Berlin) sowie französischer Avocat (RAK Paris).
Zuvor hat er als einer der jährlich etwa 20 deutschen Studenten gleichzeitig zum kompletten deutschen Jurastudium am Centre d'Etudes Juridiques Françaises "CEJF" (nunmehr CJFA) das französische Recht in Vollzeit nach französischem System studiert und mit dem DEUG mention droit (früheres französisches nationales Diplom) der Universität Nancy 2 (nunmehr Université de Lorraine) abgeschlossen.
Es schlossen sich weiterführende Studien des französischen Rechts innerhalb des deutschen Studiums (Wahlfachgruppe französisches Zivilrecht und französisches öffentliches Recht) an den beiden Saarbrücker Lehrstühlen für französisches Recht bis einschließlich zum ersten Staatsexamen an sowie die Rechtsanwaltsstation als Rechtsreferendar bei der seinerzeit führenden Anwaltsboutique im französischen Zoll- und Transportrecht (Girard Bournilhas Citron, Paris). In Paris hatte das Justizministerium Nordrhein - Westfalens zu dieser Zeit über französische Rechtsanwälte Kolloquien im französischen Recht an der dortigen Anwaltsschule EFB organisiert.
Die ersten Jahre als (angestellter) Rechtsanwalt war Herr Bayer als Generalist, Arbeits- und Prozessrechtler tätig. Zwecks Intensivierung der deutsch-französischen Komponente folgte die Gründung einer deutsch-französischen Anwaltskanzlei, die bei Voigt Salus neben dem Bereich Arbeitsrecht fortgeführt wird.
Vor dem Studium ist Rechtsanwalt Bayer zum Heeresfliegeroffizier (Leutnant d.R.) ausgebildet worden und war häufig als Ausbilder in der Rekruten- und Unteroffiziersausbildung im Einsatz. Neben der Waffenausbildung, bildeten Methodik und Didaktik in der Menschenführung den Ausbildungsschwerpunkt.


