WILLKOMMEN IM EUROPA DES RECHTS
Ihr Berater und Prozessvertreter für Deutschland, Frankreich, Europa und für internationales Recht
Die aktuell inhabergeführte Kanzlei NH BAYER ist eine kleine überwiegend im Wirtschaftsrecht tätige deutsch - französische Anwaltsboutique.
Nils H BAYER betreut als Inhaber die Bereiche deutsch-französisches Unternehmens-, Privat- und Arbeitsrecht. Bis Ende 2013 war er Partner einer regional tätigen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten deutschen Kanzlei im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und als Leiter der Frankreichrechtsabteilung tätig. Seit dem 1.1.2014 führt er die vormalige deutsch-französische Sozietät NH BAYER Rechtsanwälte Avocats weiter.
Zu unseren Mandanten gehören deutsche und französische Unternehmen und Privatkunden sowie Länder und Kommunen. Zu den Beratungsfeldern gehören das deutsche, französische, europäische und internationale Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebs-, und Arbeitsrecht.
Die aktuell inhabergeführte Kanzlei NH BAYER ist eine kleine überwiegend im Wirtschaftsrecht tätige deutsch - französische Anwaltsboutique.
Nils H BAYER betreut als Inhaber die Bereiche deutsch-französisches Unternehmens-, Privat- und Arbeitsrecht. Bis Ende 2013 war er Partner einer regional tätigen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten deutschen Kanzlei im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und als Leiter der Frankreichrechtsabteilung tätig. Seit dem 1.1.2014 führt er die vormalige deutsch-französische Sozietät NH BAYER Rechtsanwälte Avocats weiter.
Zu unseren Mandanten gehören deutsche und französische Unternehmen und Privatkunden sowie Länder und Kommunen. Zu den Beratungsfeldern gehören das deutsche, französische, europäische und internationale Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebs-, und Arbeitsrecht.
Privatkunden berät NH BAYER daneben in ausgewählten Bereichen des deutsch-französischen Familien- und Erbrechts samt des deutsch-französischen Lebenspartnerschaftsrechts. Hinzu gekommen ist aufgrund zunehmender Nachfrage schießlich das Immobilienrecht sowie die komplexe arbeitsrechtliche Beratung im Rahmen von Transaktionen.
Einen Überblick über die gewonnene Berufserfahrung im deutsch-französischen Recht erhalten Sie hier.
Vor Gericht vertritt Sie NH BAYER in ganz Deutschland und Frankreich, den Europäischen Gerichten in Luxemburg und dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
Rechtsanwalt Bayer hat neben der deutschen Befähigung zum Richteramt die französische Rechtsanwaltsbefähigungsprüfung in Versailles (nunmehr Haute École des Avocats Conseils "HEDAC" genannt) abgelegt und berät und vertritt seine Mandanten vor Gericht als deutscher Rechtsanwalt (RAK Berlin) sowie französischer Avocat (RAK Paris).
Zuvor hat er als einer der jährlich etwa 20 deutschen Studenten gleichzeitig zum kompletten deutschen Jurastudium am Centre d'Etudes Juridiques Françaises "CEJF" (nunmehr CJFA) das französische Recht in Vollzeit nach französischem System studiert und mit dem DEUG mention droit (früheres französisches nationales Diplom) der Universität Nancy 2 (nunmehr Université de Lorraine) abgeschlossen.
Rechtsanwalt Bayer hat neben der deutschen Befähigung zum Richteramt die französische Rechtsanwaltsbefähigungsprüfung in Versailles (nunmehr Haute École des Avocats Conseils "HEDAC" genannt) abgelegt und berät und vertritt seine Mandanten vor Gericht als deutscher Rechtsanwalt (RAK Berlin) sowie französischer Avocat (RAK Paris).
Zuvor hat er als einer der jährlich etwa 20 deutschen Studenten gleichzeitig zum kompletten deutschen Jurastudium am Centre d'Etudes Juridiques Françaises "CEJF" (nunmehr CJFA) das französische Recht in Vollzeit nach französischem System studiert und mit dem DEUG mention droit (früheres französisches nationales Diplom) der Universität Nancy 2 (nunmehr Université de Lorraine) abgeschlossen.
Es schlossen sich weiterführende Studien des französischen Rechts innerhalb des deutschen Studiums (Wahlfachgruppe französisches Zivilrecht und französisches öffentliches Recht) an den beiden Saarbrücker Lehrstühlen für französisches Recht bis einschließlich zum ersten Staatsexamen an sowie die Rechtsanwaltsstation als Rechtsreferendar bei der seinerzeit führenden Anwaltsboutique im französischen Zoll- und Transportrecht (Girard Bournilhas Citron, Paris). In Paris hatte das Justizministerium Nordrhein - Westfalens zu dieser Zeit über französische Rechtsanwälte Kolloquien im französischen Recht an der dortigen Anwaltsschule EFB organisiert.
Die ersten Jahre als (angestellter) Rechtsanwalt war Herr Bayer als Generalist, Arbeits- und Prozessrechtler tätig. Zwecks Intensivierung der deutsch-französischen Komponente folgte die Gründung der deutsch-französischen Anwaltssozietät NH BAYER Rechtsanwälte Avocats, welche durch die aktuelle Kanzlei NH BAYER fortgeführt wird.
Als Berliner Partner der Sozietät Voigt Salus leitete er die Abteilungen Frankreich und Arbeitsrecht und übernahm als größere Projekte die kollektiv - arbeitsrechtliche Abwicklung der Veräußerung von einem Kranken- und einem Pfegeheim.
Vor dem Studium ist Rechtsanwalt Bayer zum Heeresfliegeroffizier (Leutnant d.R.) ausgebildet worden und war häufig als Ausbilder in der Rekruten- und Unteroffiziersausbildung im Einsatz. Neben der Waffenausbildung, bildeten Methodik und Didaktik in der Personalführung den Ausbildungsschwerpunkt.