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RAuMe
Nils Holger Bayer
Rechtsanwalt
Avocat à la Cour de Paris
Kanzleiadresse Berlin:
RA Nils Holger Bayer
Wolliner Strasse 1
D-10435 Berlin Germany
Wahldomizil Paris
Me Nils H. Bayer
C/O ELSA HADDAD AVOCATS (SELUS)
25, Rue Coquillière
75001 Paris
France
Gerichtsfach Justizpalast Paris: C 0016
Telefon: 0049 30 30 88 18 67
Fax: 0049 30 28 87 99 97
E-Post: bayer@nhbayer.de
Netzseiten: www.nhbayer.de
Berufsbezeichungen:
Rechtsanwalt (verliehen für die Bundesrepublik Deutschland durch das Landgericht Berlin)
Avocat à la Cour (verliehen für die Republik Frankreich durch den Berufungsgerichtshof Paris)
Zuständige Aufsichtsbehörden: Rechtsanwaltskammer Berlin und Paris (Ordre des Avocats)
Rechtsanwaltskammer Berlin (Ordre des Avocats du Barreau Berlin)
www.rak-berlin.de
Littenstraße 9
10179 Berlin
Allemagne
Tel. 0049 (0)30 306931-0
U-Bahn: Klosterstraße
Steuernummer: 000 / 000 / 00
USt.-IdNr.: DE 1234567890
Rechtsanwaltskammer Paris: Ordre des Avocats à la Cour de Paris:
Ordre des Avocats à la Cour de Paris (Rechtsanwaltskammer Paris)
11, place Dauphine
75053 Paris CEDEX 01
Frankreich
Tél. : 0033 (0) 80 2719 20
email : delegationgenerale@avocatparis.org
site: http://www.avocatparis.org/
U-Bahn: Ile de la cité
Hinweis zum alten und neuen Zulassungsrecht im Ausland sowie den Berifsbezeichnungen in der EU:
Herr Bayer ist deutscher komplett deutschjuristisch ausgebildeter Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt. Er ist seit 1999 als Rechtanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Vereidigung vollzog das Landgericht Berlin. Im Sommer 2004 folgte die Zulassung zum Kammergericht Berlin. (Neuerdings werden die Anwälte in Deutschland von den Rechtsanwaltskammern verteidigt und sind ab dem 1. Zulassungstag gleichzeitig bei allen Oberlandesgerichten zugelassen). Herr Bayer ist desweiteren im französischen Universitätssystem im französischen Recht ausgebildeter französischer Jurist, der seine Zulassung in Frankreich (2004) durch Nachweis fundierter vertiefter geprüfter Kenntnisse des französsichen Rechts (Rechtsanwaltsbefähigungsnachweis) gegenüber der Prüfungskom-mission der Rechtsanwaltsschule bei der Rechtsanwaltskammer Versailles, Frankreich, erlangt hat (2002).
Nach neuerem EU Recht kann leider jedermann im EU Ausland, ohne Prüfung, ohne Kenntnis des dortigen Rechts die dortige Zulassung erlangen. Schein und Sein fallen seither oft weit auiseinander).. Grund hierfür ist der Wunsch effektiver Umsetzung des Dienstleistungs. und Niederlassungsfreiheit auch im Bereich der Rechtsberatung. Da die Zulassungsprüfungen angeblich zu schwer gewesen seien, sei die Ausübung obiger Grundfreiheiten tatsächlich nicht möglich gewesen.) Konsequenz dessen ist, dass für den Rechtsratsu-chenden nicht mehr erkennbar ist, wer den ausländischen Anwaltstitel nur ersessen oder wer sich den Prüfungen gestellt und zu den rund 10% gehört, welche in der Lage waren, fundierte Kenntnisse zur Überzeugung der Kommission nachzuweisen.)
Anzuwendendes Berufsrecht in Deutschland und Frankreich:
- Berufsrecht für deutsche Rechtsanwälte: http://www.brak.de/seiten/06.php
- Berufsrecht für französische Rechtsanwälte:
Gesetz vom 31.12.1971 über den Beruf und die Zulassung zum Avocat und Ausführungsbestimmungen, Loi n° 71-1130 du 31 décembre 1971 portant réforme de certaines professions judiciaires et juridiques http://www.legifrance.gouv.fr/affichSarde.do?reprise=true&fastReqId=1576125762&idSarde=SARDOBJT000007105149&page=9
und weitere Bestimmungen, die komplett unter www.legifrance.fr abrufbar sind:
Konzept und Realisierung
Ein Produkt der NETZCOCKTAIL GmbH, Münster.
E-Mail: hallo@netzcocktail.de
Web: www.netzcocktail.de
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