Die Philosophie
Lösung komplexer Probleme und Details durch integrative, fächerübergreifende Gesamtanalyse aus einer Hand und das Sein hinter dem Schein
Die Rahmenbedingungen
Die vergangenen Jahre haben zu tiefgreifenden Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an dem Standorten Deutschland und Frankreich geführt. Die Internationalisierung der Märkte hat auch den Mittelstand bis hin zu Kleinunternehmen erreicht. Eine auf einzelne Orte oder Deutschland beschränkte Geschäftstätigkeit wird immer seltener.
Grenzüberschreitendes Handeln setzt die Protagonisten aber regelmäßig der Gefahr unangenehmer rechtlicher Überraschungen aus. Was internationale Konzerne anbelangt, haben dies die nunmehr führenden Großkanzleien als erste erkannt und sich selbstbewusst am Markt platziert und behauptet.
Was den Mittelstand anbelangt, ist gutes Beratungsangebot rar. Der Mittelständler steht vor einem Dilemma: Die Großkanzlei möchte ihn nicht haben, weil er ihr zu klein ist und auch nicht bereit wäre, bis zu .1.250 € Honorar in der Stunde zu zahlen. Und der langjährige Hausanwalt legt sich im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zumeist die Karten. Zwar kann der moderne durchschnittliche Hausanwalt mittlerweile auf sein Korrespondenzpartnernetzwerk im Ausland verweisen. Er wird aber in der Regel nicht ansatzweise in der Lage sein, selbst zu erkennen, welche Probleme sich nach ausländischem Recht ergeben und dem ausländischen Kollegen erklären können, wie sich die Dinge in Deutschland verhalten. Denn er weiß bereits nicht, dass vieles im Ausland anders geregelt ist, weshalb er gar nicht auf den Gedanken kommt, den Kollegen im Ausland zu instruieren. Aber auch in vielen Großkanzleien wird der Vertrauensanwalt regelmäßig an das ausländische Partnerbüro selber Firmierung verweisen, ohne die Thematik selbst zu durchdringen und den ausländischen Kollegen in seinem Handeln kontrollieren zu können.
Verlorene Fälle infolge fehlerhafter Kommunikation werden an uns nahezu wöchentlich herangetragen. Tatsächlich sind die Rechtsordnungen unserer Nachbarländer, insbesondere auch jene Frankreichs, bei weitem verschiedener als sich dies die meisten Mandanten, aber auch anwaltlichen Kollegen, vorstellen können. Hinzu kommen unerkannte kulturelle Unterschiede, welche sich bei der Kommunikation oder deren Unterbleiben als Fallstricke darstellen.
Ihr Partner bei der Bewältigung dieser Anforderungen
In diesem Bereich als Wandler zwischen den Rechtsordnungen und profunder Kenner des deutschen wie französischen Rechts bietet unsere Kanzlei Rechtsberatung und Prozessvertretung im deutschen wie französischen, europäischen und internationalen Recht für Mittelständler an.
Als Rechtskundige der klassischen Disziplinen beider Rechtsordnungen sind wir in der Lage, Sie zu warnen, wenn manche Umsetzungen deutscher Vertragsgestaltungen, Kündigungen oder Willenserklärungen jeglicher Art in unserem Nachbarland Frankreich zu Verwunderung oder ernsthaften Problemen führen würden oder sich ein freundlicher Hinweis von einem französischen Kollegen als Abmahnung mit tiefgreifenden Konsequenzen für Ihr unternehmerisches Handeln darstellt und sofortiger sachkundiger Replik bedarf.
Schein und Sein
Es gibt keinen Rechtsanwalt, der ohne den guten Schein existieren kann. Insbesondere bei der Akquise von neuen Mandanten bedarf es schon einer selbstbewussten Eigendarstellung. Problematisch wird es nur, wenn Schein und Sein auseinanderfallen.
Das schönste Büro an besonders teurer Adresse mag eine gute Investition in das ästhetische Auge des Betrachters sein. Eine erfolgreiche Mandatsführung verspricht aber neben einer ausgewiesenen langjährigen Expertise nicht das schönste Büro sondern die profunde und leider sehr teure Fachliteratur.
Schein und Sein
Es gibt keinen Rechtsanwalt, der ohne den guten Schein existieren kann. Insbesondere bei der Akquise von neuen Mandanten bedarf es schon einer selbstbewussten Eigendarstellung. Problematisch wird es nur, wenn Schein und Sein auseinanderfallen.
Das schönste Büro an besonders teurer Adresse mag eine gute Investition in das ästhetische Auge des Betrachters sein. Eine erfolgreiche Mandatsführung verspricht aber neben einer ausgewiesenen langjährigen Expertise nicht das schönste Büro sondern die profunde und leider sehr teure Fachliteratur.
Sie finden bei uns eine beachtliche Sammlung an französischrechtlicher Fachliteratur aus den verschiedenen praktizuerten Tätigkeitsbereichen, welche auch anwaltliche Kollegen und Hochschullehrer schätzen.
Die Doppelzulassung als deutscher und französischer Rechtsanwalt war bis vor wenigen Jahren einer sehr kleinen Minderheit von Rechtsanwälten vorbehalten, welche neben der deutschen Vollausbildung dermaßen profunde Kenntnisse des französischen Rechts erworben hatten, dass sie sich erfolgreich der französischen Rechtsanwaltsbefähigungsprüfung gestellt haben oder andersherum. Über 90 % der gestandenen deutschen Kollegen mit (in der Regel universitären) französischen Rechtskenntnissen, mit und ohne Promotion zum Dr. jur., sind an dieser Hürde gescheitert. Folge dessen war, dass die Doppelzulassung als Nachweis besonderer Rechtskunde eines weiteren nationalen Rechts angesehen worden ist. An diesem Schein hat sich bis heute nicht viel geändert. Tatsache ist aber, dass es seit wenigen Jahren überhaupt keiner Befähigungsprüfung mehr bedarf, um innerhalb der EU eine Doppelzulassung zu erlangen. Diese Prüfungen waren nach Meinung des EU Normengebers so schwer und selektiv, dass sie angeblich gegen Grundfreiheiten verstoßen haben sollen. Als Folge dieser politischen Entscheidung kann wirklich jedermann Doppelanwalt werden, ohne nachgeweisene Rechtsunkunde des ausländischen Rechts, aber unter der ausländischen Berufsbezeichung. Es reicht nach neuem Recht aus, drei Jahre im EU - Ausland nachgewiesenermaßen im ausländischen Recht tätig gewesen zu sein. Qualität und Fachbereiche der Beratung spielen dabei keine Rolle. Die Doppelzulassungszahlen explodieren seitdem und der Rechtsuchende kann zwischen Schein und Sein nicht mehr unterscheiden. Die Zulassung im EU Ausland ist letztlich zu einer verzögerten Regelzulassung verkommen, die mit einem Kompetenznachweis nichts mehr gemein hat.
Nicht anders sieht es seit ein paar Jahren an den Universitäten aus. Es gibt mittlerweile französische Kollegen, welche die Universitäten Frankreichs mit mehreren französischen Universitätsabschlüssen verlassen, aber lediglich ein komplettes Jahr in Frankreich französisches Recht, also ihr eigenes Recht, tatsächlich studiert haben. Das funktioniert, indem sie ihre im Ausland erworbenen Rechtskenntnisse ausländischen (zum Beispiel des deutschen) Rechts so anerkannt bekommen, wie wenn Sie diese in Ihrem eigenen Land erworben hätten. Sie nennen das auch noch irreführend Doppelstudium. Tatsächlich handelt es sich um zwei halbe Teilstudien, die zusammen gesetzt ein Diplom oder gleich mehrere gegeben. Ein doppeltes Studium haben diese Studenten nie erlebt. Auch hier liegen mittlerweile Welten zwischen Schein und Sein und nur Kenner sind in der Lage, die enormen Wissensunterschiede der pro forma auf derselben Ebene qualifizierten Absolventen zu unterscheiden.
Dies vorausgeschickt, erhalten Sie aus unsrem Hause Rechtsrat im deutsch – französischem Recht nach französischem Paralleldoppelstudium mit Abschlüssen in beiden Universitätssystemen, gefolgt von einem deutschen Rechtsreferendariat mit französischer Station (in Paris) und einer langjährigen Expertise in der deutschen wie französischen Rechtsberatung und Vertretung nach erfolgreichen Ablegens der Befähigungsprüfungen für Deutschland (1. und 2. Staasexamen) und Frankreich (CAPA, art. 99)..
Hier entspricht der Schein dem Sein, auch wenn das nicht modern ist.
Und nach diesem Motto handeln wir auch mit ausgewiesener Expertise im deutsch – französischen Recht als Partner des Mittelstands und als moderne international tätige europäische Rechtsdienstleister.
Zunächst einmal zählt der Inhalt, anschließend darf er auch schön verpackt werden, aber die Prioritäten müssen stets klar verteilt sein .
Für mehr Sein hinter dem Schein.