Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid Frankreich
Der Mahnbescheid ist eine deutschrechtliche Institution , die keine abolute Entsprechung in Frankreich findet. Über Europa hat der Mahnbescheid aber doch noch Einzug, in das französische Recht gefunden, nämlich über den europäischen Mahnbescheid. Dieser wird auf Französisch als titre exécutoire bezeichnet. Das stellt eine sehr ungesunde Bezeichnung dar, da viele Titel, so auch notarielle Urkunden, Urteile, gerichtliche Vergleiche oder Beschlüsse Vollstreckungstitel im deutschen wie französischen Recht Vollstreckungstitel darstellen.
Es handelt sich um einen eher generischen Begriff. Ob man den Begriff auch ins nationale Recht übernehmen sollte, bleibt zweifelhaft. Es ist nach hiesiger Auffassung
dringend davon abzuraten, weil der Mahnbescheid schon kein Vollstreckungstitel ist und der Vollstreckungsbescheid eben nur ein Vollstreckungstitel (titre exécutoire) unter vielen anderen. Es erscheint nach alledem sachgerecht, den Mahnbescheid als sommation judiciaire de payer oder avis judiciaire de payer zu übersetzen und den Vollstreckungsbescheid als sommation oder avis exécutoire de payer. Genauerund richtiger geht es meines Erachtens nicht.Der Begriff injonction de payer passt deshalb nur bedingt, weil das Verfahren zwar auch ein summarisches ist, aber auch Unterschiede zur injonction.