Zivilsenate und Strafsenate im französischen Recht
Das französische Recht unterscheidet nicht zwischen den beiden erstinstanzlichen Gerichten sowie dem in Landgerichten in Berufungsverfahren verhandelnden Zivilkammern "chambres civiles" und den an den Oberlandesgerichten Bundesgerichtshof in Zivilsachen verhandelnden Zivilsenaten. Vielmehr werden alle Kammern aller Gerichte auch in der höchsten Instanz als Kammer "chambre" bezeichnet.
Die Situation ist vergleichbar mit der fehlenden deutschen Unterscheidung zwischen Urteilen erster (jugement), zweiter (arrêt) und dritter Instanz (arrêt).
In Frankreich werden nur die Urteile erster Instanz mit dem allgemeinen Begriff "jugement" bezeichnet.
In zweiter und dritter Instanz lautet die korrekte Übersetzung für Urteil "arrêt".
Das französische Recht unterscheidet nicht zwischen den beiden erstinstanzlichen Gerichten sowie dem in Landgerichten in Berufungsverfahren verhandelnden Zivilkammern "chambres civiles" und den an den Oberlandesgerichten Bundesgerichtshof in Zivilsachen verhandelnden Zivilsenaten. Vielmehr werden alle Kammern aller Gerichte auch in der höchsten Instanz als Kammer "chambre" bezeichnet.
Die Situation ist vergleichbar mit der fehlenden deutschen Unterscheidung zwischen Urteilen erster (jugement), zweiter (arrêt) und dritter Instanz (arrêt).
In Frankreich werden nur die Urteile erster Instanz mit dem allgemeinen Begriff "jugement" bezeichnet.
In zweiter und dritter Instanz lautet die korrekte Übersetzung für Urteil "arrêt".