Die Maîtrise, ein französischer Magister
nunmehr: Master I
Die französischen Universitätsdiplome sind in zwei Gruppen zu unterteilen:
1. die nationale Diplome, die mit dem Diplom zugleich Rechte verbinden, das heißt etwa Zugang zu einem bestimmten Berufen oder Auswahlverfahren gewähren oder
2. bloße Universitätsabschlüsse ohne weitere rechtliche Bedeutung. Letztere werden individuell von einer Universität ausgestellt und können sehr verschiedenen Charakter oder Inhalt aufweisen
Staatsexamen kennt das französische Recht nicht.
Es gab gleichwohl eine gewisse Konformitätskontrolle der Abschlüsse in Rechtswissenschaften, was Inhalt und Qualität anbelangt, da überwiegend nationale französsiche Diplome verliehent worden sind.
In Rechtswissenschaften existierten vor der Bolognarefprm folgende nationalen Universitätsabschlüsse:
DEUG droit (auch DEUG en droit, DEUIG mention droit)
Erster französischer Universitätsabschluss nach mindestens zwei Studienjahren mit Pflichtstudieninhalten, die jeder französische Student als Grundlagen beherrschen musste, bevor er sich in weiteren Studienjahren spezialisieren konnte.
Besonderheit: Die Auslese fand in Frankreich vor allem in diesen beiden Studienjahren statt. Über 70 - 90 % der französischen Studenten der Rechtswissenschaften schafften diese Hürde nicht.
Das DEUG (bac+2 oder licence 2) existiert seit der Bolognareform als nationaler Universitätsabschluss nicht mehr fort, sondern wird nur noch als Unidiplom in wenigen einzelnen Universitäten verliehen. Es entspricht nunmehr einem Zwischendiplom oder Vordiplom. Inhaltlich entspricht es dem, was man sich zwecks Erlangens eines englischen Bachelors an Rechtskunde aneignen musste.
Dem DEUG folgte die Licence oder Licence en droit (nunmehr bac+3 oder L3).
In diesem dritten Studienjahr klönnen französische Studenten erste Schwerpunkte setzen. Die Licence ist nunmehr der Standarduniversitätsabschluss an französsichen Universitäten und sonstigen Hochschulen. Sie entspricht dem Bachelor der Bolognareform und hat das DEUG ersetzt.
Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Licence im Wandel der Zeit verschiedene Bedeutung hatte. Die Maîtrise (Magister/Master) ist in Frankreich in den siebziger Jahren eingeführt worden und ist der Standardabschluss französischer Rechtsanwälte und Richter geworden. DEUG und Licence reichten nicht. Das war früher anders, aber die Licence dauerte auch mindestens 4 Studienjahre, späterhin und heute nur drei Studienjahre.
Nach der Licence konnte der französische Jurastudent ein weiteres nationales Diplom erwerben, den Magister des französischen Rechts, die sogenannte Maîtrise. Sie war notwenidig, um Richter und Rechtsanwalt in Frankreich zu werden
Auch die Maîtrise (Master 1, M1) hat ihre selbständige Bedeutung verloren.
Sie wird teils noch als Zwischendiplom zum Master vergeben.
Den Master erhält aber nach der Bolognareform nur, wer nach der Licence 2 Studienjahre weiter studiert (M1q und M2, Master I und Master II)..