Untreue im deutschen und französischen Strafrecht
Untreue würde wortwörtlich ins Französische übersetzt "infidelité" heißen.
Tatsächlich wird im französischen Strafrecht der Begriff der "abus de confiance" verwendet, was wortwörtlich ins Deutsche übersetzt "Vertrauensmissbrauch" heißen würde.
Der Untreueparagraph gehört wegen diverser Unschärfen zu den kompliziertesten des deutschen Strafrechts. Der französische Richter nähert sich dem Gesetzestext pragmatischer, was die tägliche Arbeit deutlich erleichtert.
Im französischen Strafrecht wird die Untreue in Artikel 314-1 des französischen Strafgesetzbuchs (code pénal) wie folgt geregelt:
L'abus de confiance est le fait par une personne de détourner, au préjudice d'autrui, des fonds, des valeurs ou un bien quelconque qui lui ont été remis et qu'elle a acceptés à charge de les rendre, de les représenter ou d'en faire un usage déterminé.
L'abus de confiance est puni de trois ans d'emprisonnement et de 375000 euros d'amende.
In Deutschland gilt § 266 Strafgesetzbuch:
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.