Das Arbeitszeugnis im deutschen und französischen Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis
Achtung. Das deutsche, selbst in den Formulierungen streng regulierte Arbeitszeugnis ist dem französichen Recht völlig unbekannt. Dort gibt es anstatt des Zeugnisses ein Certificat de travail, das nur die personen.- und positionsbezogenen Mindestangaben und Daten enthält, aber keinerlei Aussage über die entfaltete Tätigkeit, die Führung und die Fähigkeiten des Arbeitnehmers.
Es gibt keinerlei Geheimsprache und Verklausulierung, da es bereits am formulierten Text fehlt.
Wer sich mit französischem Arbeitszeugnis in Deutschland bewirbt, hat folglich einigen Voraberklärungsbedarf.