Der französische Chefrechtspfleger am Landgericht
Dem französichen Rechtspfleger kommt nicht die gleiche Bedeutung zu wie dem deutschen, mit einer Ausnahme: In Frankreich entscheidet der sogenannnte Chefrechtspfleger "greffier en chef" über die Vollstreckbarerklärung von EU Titeln in Frankreich in fast aller Bereicher, in denen zuvor der Landgerichtspräsident entscheiden musste. Der Chefrechtspfleger übt also, wie der deutsche Rechtspfleger in bestimmten Bereichen hoheitliche Befugnisse aus.
Grund hierfür ist, dass seit der EG Verordnung 44/2001 nur noch eine summarische Prüfung der Entscheidung des anderen Mitgliedsstaates dahingehend möglich ist, dass kein Verstoß gegen den Ordre Public vorliegt. Praktisch betrachtet werden die Entscheidungen durchgewunken, wenn keine formellen Fehler erkennbar sind. Man kann darüber streiten, ob hier übehaupt noch eine richterliche Tätigkeit vorliegt. In Deutschland bleibt die Entscheidung über die Vollstrechbarkeit von EU Titeln dennoch weiterhin dem Vorsitzenden Richter am Landgericht vorbehalten.
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Zugang zum Beruf des Rechtspflegers bekam man bislang mit dem Bac+2 (DEUG). Es schloss sich eine 18 monatige bezahlte nationale Rechtspflegerschule Frankrechs (ENG) mit Sitz in Dijon an, von der Idee her wie ein Referendariat für Rechtspflegeranwärter konzipiert. sowie wieterer Fortbildung in den ersten Berufsjahren...