Der französische Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation)
französischer Bundesgerichtshof?
Einen Bundesgerichtshof (BGH) kennt das französische Recht nicht, weil es bereits an einem Bund fehlt.
Entscheidungen, die hier in die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs fallen, trifft dort der Kassationsgerichtshof (Cour de cassation).
Dieser ist in Zivil-, Handels-, Arbeits-, Strafsachen und Sozialangelegenheitehn zuständig. Es handelt sich um verschiedene Kammern (chambre civile. commerciale etc.). Lediglich die Verwaltungsrechtsstreitigkeiten fallen in die Kompetenz eines anderen obersten Gerichtes, des Staatsrates Conseil d'État.
Die Zuständigkeit des BGH erstreckt sich hingegen nur auf Zivil-, Handels-, und Strafsachen.
Der Kassationsgerichtshof heißt so. weil er Entscheidungen kassiert (und zurückverweisen kann). Er kann die fehlerhaften Entscheidungen aber nicht durch eine zutreffende ersetzen. Hier gehen die Befugnisse des BGH weiter.
Zuletzt ist die Entscheidungskompetenz der Cour de Cassation dadurch eingeschränkt, dass eine Überprüfung all jener Entscheidungen der Untergerichte per se ausgeschlossen ist, bei denen das Gesetz eine Ermessensausübung erlaubt. Das ist übrigens bei den meisten Bestimmungen der Fall.