Das französische Vertragsrecht
Das Vertragsrecht wird in Frankreich mit "droit des contrats" übersetzt, also wortwörtlich dem "Recht der Verträge".
Diese Bezeichnung ist allerdings weniger geläufig als in Deutschland.
Gelehrt wird das Vertragsrecht an französischen Universitäten als Hauptfach mit Übungen im zweiten Studienjahr unter der Oberbezeichnung "Droit des obligations" (Obligationenrecht bzw. Schuldrecht) oder einfach nur "Les obligations".
Spezielle Verträge werden weiter in die Tiefe gehend im dritten Studienjahr gelehrt, so etwa das Kaufrecht aber auch weitere besondere Verträge, vergleichbar der deutschen Klassifizierung "besonderes Schuldrecht".
In Frankreich schreibt benutzt man eher den Term "contrats spéciaux" anstelle "droit des contrats spéciaux" ). Das Obligationenrecht "Droit des obligations" besteht im Wesentlichen aus dem Vertragsrecht samt Vertragshaftung "responsabilité contractuelle" und der vertraglichen Haftung ohne Vertrag infolge von Kettenverträgen "chaînes de contrats", dem Deliktsrecht "droit de la responsabilité délituelle", dem Auftragsrecht "mandat" und der ungerechtfertigten Bereicherung "enrichissement sans cause".