Das Gerichtsfach in deutschen wie französischen Gerichten
Das Gerichtsfach ist in deutschen Gerichten kaum noch gebräuchlich. In den meisten Gerichten existiert es nicht. Es handelt sich dabei um ein zwecks Empfangs der Gerichtspost eingerichtetes Postfach, das Rechtsanwälte bei einem Landgericht, dem Landgericht ihrer Zulassung, eingerichtet bekommen haben. Bei Vorliegens eines Gerichtsfachs muss die Gerichtspost nicht versendet werden. Das Fach nötigt den Anwalt aber, täglich ins Fach zu schauen.
In Frankreich ist es nach wie vor normal, dass jeder Anwalt über ein Gerichtsfach bei einem französischen Land- oder Oberlandsgericht verfügt, jenachdem, wo er zugelassen ist. Er erhält dorthin nicht nur Post des Gerichtes zugestellt, sondern auch jene der Rechtsanwaltskammer oder von Kollegen (zum Beispiel Erwiderungen).
In Paris etwa sind Landgericht, Berufungsgerichtshof (OLG), Cour de Cassation und die Rechtsanwaltskammer in ein und demselben Gebäude (Palais de Justice) untergebracrt. Da lohnt es sich schon , einen internen Postdienst zu organisieren.
Das Handelsgericht Paris liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Muss man auch nur zu einem der Gerichte, ist es ein Einfaches, das Gerichtsfach auf Posteingänge zu kontrollieren.
Wer nicht täglich zu Gericht geht, beauftragt einen speziellen Gerichtspostkurierdienst, der das Fach täglich prüft und die Post in die Kanzlei verbringt.
Der Name "Toque" bezeichnet die Kopfbedeckung, welche die französsichen Anwälte früher zur Robe trugen, also einen speziell geformten Hut.
Das Wort "Palais" bezeichnet den Palast/Justizpalast, also das Gebäude, in dem das Gericht untergebracht ist. Steht in einem bei einem französischen Gericht eingereichten Schriftsatz hinter der Rechtsanwaltsbezeichung "Palais", ist damit das Gerichtsfach im Gericht/Justizpalast gemeint. Toque und Palais haben insoweit identische Bedeutung.