Deutsches und französisches Handelsgericht
Handelsgericht ist die zutreffende Übersetzung für das französische tribunal de commerce.
Es entspricht in etwa der Handelskammer am Landgericht. Diese befindet sich etwa in Berlin im Landgericht Mitte,
Eine echte Entsprechung gibt es in den französischen Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle (Elsass und Teil Lothringens).
Dort existieren ebenfalls keine Handelsgerichte als eigener Gerichtszweig, sondern Handelskammern (chambres commerciales) am Landgericht (tribunal de grande instance).
Die im übrigen Frankreich existierenden Handelsgerichte unterscheiden sich dadurch von deutschen Gerichten, dass die Richter allesamt Laienrichter sind.
Das ist manchmal ärgerlich. manchmal auch gefährlich.
Es handelt sich nämlich um Kaufleute aus der Region.
In Schlüsselbereichen kann es immer wieder vorkommen, dass eine der Parteien den Vorsitzenden kennt. Die gebotene Distanz und Neutralität des Gerichtes werden auf die Probe gestellt. Grund für die Bestellung von Laienrichtern war, dass diese als Kaufleute die Materie und die Handelsgebräuche besser kennen als der Berufsrichter. Das mag vor zweihundert Jahren so und berechtigt gewesen sein. Bei der heutigen Diversifizierung des Handels vermag dieses Argument aber nicht mehr zu überzeugen. Was kennt ein Viehhändler mehr im Bereich Softwarevertrieb als ein Berufsrichter? Nichts.
Das Verfahren vor den Handlesgerichten ist mündlich, weshalb mit einer zügigeren Terminierung zu rechnen ist als im Rahmen des schwerfälligen schriftlichen Verfahrens am französischen Zivilgericht. Weiterer Vorteil ist, dass jeder französische Rechtsanwalt vor jedem französischen Handelsgericht vortragen und plädieren darf. (In reinen Zivilsachen muss er die Schriftsätze über einen postulierenden kollegen einreichen, der just an diesem Gericht zugelassen ist, was die Kosten in die Höhe treibt.)
Allerdings sollte ein Kollege beauftragt werden, der die prozessualen Vortermine wahrnimmt, in denen nicht plädiert wird, um regelmäßige Anreisen zu vermeiden. Selbst stadtintern beauftragen die Rechtsanwälte in Paris Kollegen mit der Wahrnehmung solcher Termine, um sich den Weg zum Gericht zu ersparen. Das liegt auch im Interesse des Mandanten, da die Kosten dadurch im Rahmen bleiben.
Der die Sache bearbeitende Anwalt erscheint nur zum eigentlichen Hauptverhandlungstermin, in welchem die Sache plädiert wird.
Das Plädoyer hat in Frankreich große Tradition. Es erscheint dem deutschen jristen archaisch, ineffizient, überflüssig.
Tatsächlich wird vor dem Handelsgericht Paris so gut wie nicht mehr plädiert.
Die Richter kennen die Sache und stellen konkrete Fragen, wie wir es aus Deutschland kennen. Das ist die Regel. Ausnahmen gibt eas schon, so dass man jederzeit darauf vorbereitet sein muss, dennoch ein Plädoyer zu halten.
Vor den Handelsgerichten in der französischen Provinz wird hingegen zumeist noch richtig plädiert, auch wenn sich auch dort noch ein Wandel abzeichnet.
In der Kritik stehen die französischen Handelsgerichte in Frankreich selbst vor allem wegen der besonderen Nähe der Richter, die Kaufleute sind, zu den Parteien, - ebenfalls Kaufleute. Das gilt für alle bereiche, vor allem aber auch im Bereich des insolvenzrechtes und der Frage, an wen welches Verfahren übetragen wird und ob der Handelsrichter daraus nicht einen bestimmten persönlichen Nutzen ziehen kann..
Die Skepsis deutscher Juristen an der Übetragung der größten Fälle auf Laienrichter ist tels berechtigt. Nach langjährigen Praxis kann man festhalten, dass diese Skepsis Provinzgerichte betreffend manchmal berechtigt gewesen zu sein scheint. Die Regel ist das aber nicht und von jugne deutschen Berufsrichtern liest man, offenbar infolge der deutlich zusammengestrichenen Ausbildung, mittlerweile auch atemberaubende Formulierungen, die die notwendige Rechtskunde offenkundig missen lassen und dies, obgleich bei der aktuellen Juristenschwemme eigentlich nur die Besten unter den Guten überhaupt die Möglichkeit haben, in den Justizdienst aufgenommen zu werden.
Vor dem Handelsgericht Paris war die Qualität bzw. Rechtskunde und Prozessleitung des richterlichen Gegenübers stets exzellent und, so erstaunlich es ist, durtchaus sogar besser als vor manchem mit Berufsrichtern besetzten deutschen Gericht., so jedenfalls mein persönlicher Eindruck.