Klagerücknahme im französischen Recht
Die Klagerücknahme wird im Wörterbuch sowohl mit désistement d'instance als auch mit désistement d'action bezeichnet. Das ist sehr gefährlich.
Die mangelnde Unterscheidung ist brandgefährlich, da die Klagerücknahme deutschen Rechts sowie das désistemenrt d'instance französischen Rechts den prozessualen Akt darstellen, wodurch lediglich die Instanz beendet wird, das désistement d'action aber weitreichendere Folgen hat..
Das désistement d'instance alleine hat aber nicht zur Folge, dass der zurückgenommene Antrag nicht späterhin im Rahmen einer weiteren Klage weiter verfolgt wird.
Wird in einem Vergleich ein "désistement" vereinbart, um einen Rechtsstreit zu beenden, muss folglich nicht nur dringend das Wort "d'instance et d'action" hinzugefügt werden..
Maßgeblich sind im übrigen die Artikel 384 ff., 1024 ff. und 1422 ff code de la procédure civile (der französischen Zivilprozessordnung).
Eine ansprechende Darstellung zur Klagerücknahme und dem (Forderungs-)Verzicht französischen Rechts finden Sie im Online Rechtswörterbuch des französischen Zivilrechts (dictionnaire de droit civil).