Minute, grosse und expédition im französischen Recht
Kleine Terminologieerkärung zur Minute, grosse und expédition
Minute, grosse und expédition im französischen Recht;
Kleine Terminologieerkärung zur Minute, grosse und expédition
Die sogenannte "Minute" stellt das im Original ausgefertigte und unterzeichnete Dokument dar, dass ein französisches Gericht oder ein französischer Notar ausstellen, z.B. ein Originalurteil.
Es verbleibt in der Gerichtsakte oder im Archiv des Notars.
Die "Grosse" bezeichnet die vollstreckbare Ausfertigung eines Originals dar, dessen Text komplett übernommen und um die Vollstreckungsklausel ergänzt wird.
Eine Expédition ist eine (weitere) Ausfertigung.