Das Quasi-Delikt des französischen Rechts
Das Quasi-Delikt des französischen Rechts unterscheidet sich von den übrigen Delikten dadurch, dass es vorsatzlos begangen wird, etwa durch Schaffung einer Gefahrenlage, die zu einem Schaden führt. Es gelten Artikel 1832 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs. Zu den weiteren Folgen siehe französisches Wikipedia.
Zur Definition in französischer Sprache: Dictionnaire juridique de Serge Braudo