Das französische Sozialrecht als Oberbegriff des Arbeitsrechts samt Sozialversicherungsrechts
Im französischen Recht wird das Arbeitsrecht oft unter dem Begriff des droit social betitelt. Auch der größte führende Wolters Kluwer Lamy Verlag oder die nicht ganz so fundierte Konkurrenz von Francis Lefebvre stelen das Arbeitsrecht etwa unter den Bänden "Social" dar.
Hierunter fällt das klassische Arbeitsrecht mit Bezügen zum Sozialrecht, wobei der deutsche Begriff des Sozialrechts mit dem französischen nicht kongruent ist.
Sozialrecht im deutschrechtlichen Sinne wird in Frankreich als Sozialversicherungsrecht verstanden und übersetzt (droit de la sécurité sociale).
Die Übergänge vom einen zum anderen Begriff sind fließend.