Das Zwangsgeld als Zwangsmittel im französischen Recht
Der Begriff der Astreinte hat im französischen Recht sehr verschiedene Bedeutungen.
Im französischen Arbeitsrecht bezeichnet man damit den Bereitschaftsdienst (etwa von Ärzten).
Geht es um die Durchsetzung von Urteilen per Zwangsgeld wird genau derselbe Begriff verwendet.
Die Verurteilung zu einem Zwangsgeld kann in Frankreich, anders als in Deutschland, auch im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung als Zwangsmittel für weitere Gesetzesverstöße ausgesprochen werden.
Dafür kennt das französische Zivilrecht keine Zwangshaft im Sinne einer Ersatzhaft für nicht gezahltes Zwangsgeld wegen einer unbezaht gebliebenen ausgeurteilten zivilrechtlichenForderung.
.
Der Begriff der Astreinte hat im französischen Recht sehr verschiedene Bedeutungen.
Im französischen Arbeitsrecht bezeichnet man damit den Bereitschaftsdienst (etwa von Ärzten).
Geht es um die Durchsetzung von Urteilen per Zwangsgeld wird genau derselbe Begriff verwendet.
Die Verurteilung zu einem Zwangsgeld kann in Frankreich, anders als in Deutschland, auch im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung als Zwangsmittel für weitere Gesetzesverstöße ausgesprochen werden.
Dafür kennt das französische Zivilrecht keine Zwangshaft im Sinne einer Ersatzhaft für nicht gezahltes Zwangsgeld wegen einer unbezaht gebliebenen ausgeurteilten zivilrechtlichenForderung.
.