Amtsanwalt und Amtsanwaltschaft in Deutschland
Der deutsche Amtsanwalt ist Beamter des gehobenen Justizdienstes der Länder, der die Aufgaben eines Staatsanwalts in minder schweren Delikten wahrnimmt (§ 142 GVG).
Er ist wie ein Staatsanwalt befugt, zu ermitteln, Anklage zu erheben und als Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht aufzutreten.
Das Amt des Amtsanwalts ist den Absolventen eines Fachhochschul-Jurastudiums vorbehalten..
Gesetzliche Grundlage für die Position des Amtsanwalts bildet $ 142 GVG:in Verbindung mit den Gesetzen der Länder.
§ 142 GVG
(1) Das Amt der Staatsanwaltschaft wird ausgeübt:
1.
bei dem Bundesgerichtshof durch einen Generalbundesanwalt und durch einen oder mehrere Bundesanwälte;
2.
bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte;
3.
bei den Amtsgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte oder Amtsanwälte.
(2) Die Zuständigkeit der Amtsanwälte erstreckt sich nicht auf das amtsrichterliche Verfahren zur Vorbereitung der öffentlichen Klage in den Strafsachen, die zur Zuständigkeit anderer Gerichte als der Amtsgerichte gehören.
(3) Referendaren kann die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden.
In Berlin und Frankfurt am Main existieren je eine Amtsanwaltschaft als eigene Behörde. In anderen Städten Deutschland sind die Amtsanwälte mit in die Behörde der Staatsanwaltschaft intergriert In der Berliner Amtsanwaltschaft arbeiten rund 100 Amtsanwälte. Die Behördenleitung obliegt einer Oberstaatsanwältin.
Die Hierarchie der Staatsanwälte stellt sich wie folgt dar:
1. Generalbundesanwalt (procureur à la Cour fédérale de Justice)
2. Generalstaatsanwalt (procureur général) Il est le chef du ministère public établi auprès d'une cour d'appel allemande
3. Leitender Oberstaatsanwalt (procureur en chef) Il est le chef du ministére public auprès les tribunaux de grande instance allemands.
4. Oberstaatsanwalt (procureur supérieur) Il dirige unesection au sein du ministére public. Il peut devenir le chef du Amtsanwaltschaft.
5. Staatsanwalt (procureur)
5. Erster Oberamtsanwalt (substitut en chef du procureur), dirige la section du ministère public qui traite les délits moins graves (Amtsanwaltschaft)
6. Oberamtsanwalt (substitut supérieur du procureur) dirige une section du Amtsanwaltschaft
7. Amtsanwalt (substitut du procureur)