Kostenerstattung für Bewerbungsmappen
Rechtslage in Deutschland und Frankreich
Kosten für Bewerbungsmappen:
Rechtslage in Deutschland:
Problem: Bewerbungsmappen sind sehr teuer.
Bewerbungsmappen muss potenzieller deutscher Arbeitgeber zurück senden
Ausnahme: keine Rücksendepflicht bei Initiativbewerbung
Praxis: Rücksendepflicht wird häufig missachtet
Lösung: § 45 SGB III, i.V.m. Anordnung UBV:
Gegen Nachweis erhält der Bewerber 5 € je Mappe von der Bundesagentur erstattet,
aber nicht mehr als 260 € je Kalenderjahr
Rechtslage in Frankreich:
Nicht geregelt.
Kosten für Bewerbungsmappen:
Rechtslage in Deutschland:
Problem: Bewerbungsmappen sind sehr teuer.
Bewerbungsmappen muss potenzieller deutscher Arbeitgeber zurück senden
Ausnahme: keine Rücksendepflicht bei Initiativbewerbung
Praxis: Rücksendepflicht wird häufig missachtet
Lösung: § 45 SGB III, i.V.m. Anordnung UBV:
Gegen Nachweis erhält der Bewerber 5 € je Mappe von der Bundesagentur erstattet,
aber nicht mehr als 260 € je Kalenderjahr
Rechtslage in Frankreich:
Nicht geregelt.