Deutscher und französischer Gerichtsvollzieher
Die Tätigkeitfelder deutscher und französischer Gerichtsvollzieher sind nicht identisch.
Die Tätigkeitfelder deutscher und französischer Gerichtsvollzieher sind nicht identisch. Der französische Gerichtsvollzieher abseits der klassischen Tätigkeitsfelder häufig für schriftliche Feststellungen zum Zwecke der Beweisführung vor Klageeinreichung beauftragt, zum Beispiel um festzuhalten, was ein bestimmter Konkurrent wettbewerbswidrig zu einem bestimmten Zeitpunkt auf seiner Netzseite wettbewerbswidrig veröffentlich hat
In Deutschland würde hierfür, wenn überhaupt, ein Notar beauftragt.
Er wird auch viel häufiger als sein deutscher Kollege mit Zustellungen beauftragt.