Der deutsch-französische Steuerberater
Der deutsche Steuerberater hat kein echtes Pendant in Frankreich.
Die wenigen, die als deutsch-französischer Steuerberater firmieren und sowohl in Deutschland als auch in Frankreich zugelassen sind, sind in der Regel deutsche Steuerberater und französische Experts-Comptables.
Letztere werden zwar häufig als Wirtschaftsprüfer übersetzt. Ein deutscher Wirtschaftsprüfer nimmt hingegen sowohl die Aufgaben eines französischen Expert-Comptable als auch eines französischen Commissaire aux Comptes wahr .Die experts comptables sind in der Ordre des experts-comptables organisiert, die Commissaires aux Comptes in regionalen Kammern.
sogenannte Compagnies Régionales des Commissaires aux comptes. Der französische Dachverband ist die Compagnie Nationales des Commissaires aux Comptes.
Frankreich kennt den eigenen Berufsstand der Steuerberater letztlich nicht.
Die Steuerberatung übernimmt entweder ein französischer Rechtsanwalt (avocat spécialiste en droit fiscal) , der sich im Steuerrecht spezialisiert hat oder ein Expert-Comptable.
Privatpersonen beanspruchen fast nie die Steuerberatung, da die französische Steuergesetzgebung aus deutschrechtlicher Sicht recht transparent und einfach gesteltet ist.