Das Urteil im deutschen und französischen Recht
Das Urteil ergeht in Deutchland wie in Frankreich in der Regel nach mündlicher Verhandlung und folglich nach Anhörung der Parteien. Gerichtsbeschlüsse können hingegen bereits ohne Anhörung erlassen werden, so besispielesweise als einstweilige Verfügungen deutschen Rechts.
Die Urtele der erstinstanzlichen Gerichte werden im französischen Recht als JUGEMENT bezeichnet.
Urteilen in Frankreich Berufungsgerichte.oder oberste Gerichte, handelt es sich nicht mehr um jugements, sondern um einen sogenannten ARRÊT, der aber im übrigen nahezu identische Bedeutung wie ein jugement hat.
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